Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden? | Gutachter EINS
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Wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden?

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Datum

6/2023

Totalschaden nach einem Unfall – was bedeutet das eigentlich?

Nach einem Verkehrsunfall hören viele Fahrzeughalter plötzlich den Begriff Totalschaden. Doch was genau bedeutet das eigentlich? Und welche Folgen hat ein Totalschaden für die Entschädigung durch die Versicherung?

Grundsätzlich unterscheidet man bei Fahrzeugschäden zwischen zwei Arten von Totalschäden: dem technischen Totalschaden und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Beide Situationen haben unterschiedliche Auswirkungen auf die Schadenregulierung.

Was ist ein technischer Totalschaden?

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann. Das bedeutet, dass die Beschädigungen so schwer sind, dass eine fachgerechte Instandsetzung nicht mehr möglich ist.

Typische Beispiele sind:

  • stark deformierte Fahrzeugkarosserien

  • schwere Rahmen- oder Strukturverformungen

  • massive Brandschäden

  • extreme Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

In solchen Fällen ist eine Reparatur technisch ausgeschlossen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Deutlich häufiger tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden auf.

Hier wäre eine Reparatur zwar technisch möglich, sie ist jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Das ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.

Zur Bewertung werden drei wichtige Werte herangezogen:

Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem Markt wert war.

Restwert
Der Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand.

Reparaturkosten
Die Kosten, die für eine vollständige Reparatur entstehen würden.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man in der Regel von einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Die 130-Prozent-Regel bei Totalschäden

In Deutschland gibt es eine besondere Regelung, die sogenannte 130-Prozent-Regel.

Sie besagt, dass ein Fahrzeug unter bestimmten Umständen trotzdem repariert werden kann, selbst wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Voraussetzungen dafür sind:

  • die Reparaturkosten liegen maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert

  • das Fahrzeug wird vollständig und fachgerecht repariert

  • der Fahrzeughalter nutzt das Fahrzeug anschließend weiter

Diese Regelung ermöglicht es Fahrzeughaltern, ihr Fahrzeug trotz höherer Reparaturkosten behalten zu können.

Wann Totalschaden Kfz-Gutachter


Welche Rolle spielt der Kfz-Gutachter bei einem Totalschaden?

Bei einem möglichen Totalschaden ist ein professionelles Unfallgutachten besonders wichtig. Der Kfz-Sachverständige ermittelt dabei unter anderem:

  • die Höhe der Reparaturkosten

  • den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

  • den Restwert im beschädigten Zustand

  • eine mögliche Wertminderung

Diese Werte bilden die Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.

Was passiert nach einem Totalschaden?

Wenn ein Totalschaden festgestellt wird, zahlt die Versicherung in der Regel den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.

Dieser berechnet sich aus:

Wiederbeschaffungswert – Restwert des beschädigten Fahrzeugs

Damit kann der Geschädigte ein vergleichbares Fahrzeug erwerben.

Fazit: Totalschaden richtig bewerten lassen

Ob ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, lässt sich nur durch eine professionelle Begutachtung des Fahrzeugs zuverlässig feststellen.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sorgt dafür, dass:

  • alle Schadenwerte korrekt ermittelt werden

  • die Schadenregulierung nachvollziehbar erfolgt

  • Geschädigte ihre Ansprüche vollständig geltend machen können

Unfallgutachten durch das Kfz-Sachverständigenbüro EINS

Das Kfz-Sachverständigenbüro EINS erstellt unabhängige Unfallgutachten für Geschädigte nach Verkehrsunfällen.

Wir sind tätig in:

  • Remscheid

  • Wuppertal

  • Solingen

  • dem Bergischen Land

  • ganz Nordrhein-Westfalen

Darüber hinaus unterstützen wir Geschädigte bei Bedarf auch deutschlandweit bei der Erstellung professioneller Unfallgutachten.

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