AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gutachter EINS – Kfz-Sachverständigenbüro
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Gutachter EINS (nachfolgend „Sachverständiger“ genannt) gegenüber Auftraggebern, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen handelt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§2 Vertragsgegenstand
Der Sachverständige erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Erstellung von Unfallgutachten
Schadengutachten
Beweissicherungsgutachten
Fahrzeugbewertungen
Wertminderungsgutachten
Kurzgutachten und Reparaturkalkulationen
Reparaturbestätigungen
Beratung im Rahmen der Schadenabwicklung
sonstige fahrzeugbezogene Sachverständigenleistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Beauftragung.
§3 Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder mündliche Beauftragung,
telefonische Beauftragung,
digitale Anfrage oder Terminvereinbarung,
oder durch tatsächliche Durchführung der Begutachtung.
Auch eine Beauftragung durch Dritte im Namen des Auftraggebers gilt als verbindlich.
§4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß zu machen,
bekannte Vorschäden anzugeben,
Fahrzeug und Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
notwendige Besichtigungen zu ermöglichen,
auf bekannte technische Veränderungen hinzuweisen.
Fehlende oder falsche Angaben können das Gutachtenergebnis beeinflussen und führen nicht zu einer Haftung des Sachverständigen.
§5 Durchführung der Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt nach fachlichen und technischen Standards zum Zeitpunkt der Untersuchung.
Nicht erkennbare verdeckte Schäden oder später auftretende Folgeschäden können im Gutachten nicht berücksichtigt werden.
Dem Sachverständigen ist gestattet:
Fahrzeuge zu fotografieren,
technische Daten auszulesen,
Probefahrten durchzuführen, soweit erforderlich.
§6 Nutzung des Gutachtens
Das Gutachten dient ausschließlich dem vereinbarten Zweck.
Eine Verwendung:
in anderen Verfahren,
für Verkaufszwecke,
oder für andere Streitigkeiten
bedarf der Zustimmung des Sachverständigen.
Eine Weitergabe an Versicherungen oder Rechtsanwälte erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers.
§7 Weiterleitung an Rechtsanwälte
Auf Wunsch des Auftraggebers kann das Gutachten direkt an eine Partner-Anwaltskanzlei oder an einen vom Auftraggeber benannten Rechtsanwalt weitergeleitet werden.
Die rechtliche Vertretung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Rechtsanwalt.
§8 Vergütung und Kosten
Die Vergütung richtet sich nach:
Schadenhöhe,
Umfang des Gutachtens,
Zeitaufwand,
Nebenkosten,
Fahrtkosten,
Dokumentationsaufwand.
Bei unverschuldeten Unfällen erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung.
Ist eine Regulierung nicht möglich, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.
§9 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug können:
Verzugszinsen,
Mahnkosten,
Inkassokosten,
Rechtsverfolgungskosten
geltend gemacht werden.
§10 Haftung
Der Sachverständige haftet nur bei:
vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
verdeckte Schäden,
nicht erkennbare Vorschäden,
spätere technische Entwicklungen,
Reparaturausführungen durch Werkstätten,
wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers.
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt.
Daten können an Versicherungen, Rechtsanwälte oder beteiligte Parteien übermittelt werden, soweit dies zur Schadenregulierung erforderlich ist.
§12 Urheberrecht
Das Gutachten bleibt geistiges Eigentum des Sachverständigen.
Vervielfältigungen oder Veränderungen sind nur mit Zustimmung zulässig.
§13 Terminabsagen
Vereinbarte Termine müssen rechtzeitig abgesagt werden.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallpauschale berechnet werden.
§14 Neutralität und Unabhängigkeit
Der Sachverständige arbeitet unabhängig und neutral und ist nicht an Weisungen von Versicherungen oder sonstigen Parteien gebunden.
§15 Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Sachverständigenbüros.
§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.