Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?
Datum
1/2025
Kostenübernahme einfach erklärt
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für viele Betroffene schnell die Frage: Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? Viele Geschädigte verzichten aus Unsicherheit auf ein unabhängiges Gutachten und riskieren dadurch finanzielle Nachteile bei der Schadenregulierung.
In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wann die Versicherung die Gutachterkosten übernimmt, wann Ausnahmen gelten und warum ein unabhängiges Gutachten für Geschädigte wichtig ist.
Warum wird überhaupt ein Gutachter benötigt?
Nach einem Unfall muss zunächst festgestellt werden, wie hoch der Schaden am Fahrzeug tatsächlich ist. Ein Gutachten dokumentiert dabei unter anderem:
Reparaturkosten
mögliche Wertminderung des Fahrzeugs
Reparaturdauer
Wiederbeschaffungswert
Restwert
mögliche verdeckte Schäden
Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die spätere Regulierung durch die Versicherung.
Grundregel: Wer den Unfall verursacht, zahlt
Die wichtigste Regel lautet:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Gutachter.
Das bedeutet:
Sie dürfen einen unabhängigen Gutachter wählen.
Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Sie müssen die Gutachterkosten normalerweise nicht selbst bezahlen.
Viele Geschädigte wissen das nicht und verzichten deshalb unnötig auf ein Gutachten.
Darf die Versicherung einen Gutachter vorschreiben?
Nein. Geschädigte sind nicht verpflichtet, den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren.
Warum Versicherungen eigene Gutachter schicken:
Kosten sollen möglichst gering gehalten werden
Schäden werden teilweise niedriger bewertet
Positionen werden gekürzt
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet hingegen neutral und dokumentiert den Schaden objektiv.
Wann muss ich den Gutachter selbst bezahlen?
Es gibt einige Situationen, in denen die Kosten selbst getragen werden müssen:
1. Sie haben den Unfall verursacht
Wenn Sie der Unfallverursacher sind, übernimmt Ihre eigene Versicherung normalerweise keinen Gutachter für Ihren Fahrzeugschaden.
2. Bagatellschäden
Bei sehr kleinen Schäden kann ein Gutachten unverhältnismäßig sein.
Als Richtwert gilt:
Schäden unter ca. 750–1.000 € gelten häufig als Bagatellschäden.
Hier reicht oft ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Ein Gutachter kann jedoch vor Ort beurteilen, ob tatsächlich nur ein kleiner Schaden vorliegt.

Warum ein Gutachten wichtig ist
Viele Schäden sind von außen nicht sofort sichtbar. Hinter Stoßfängern oder Karosserieteilen können sich zusätzliche Schäden befinden.
Ein Gutachten berücksichtigt:
verdeckte Schäden
notwendige Reparaturwege
Wertverlust des Fahrzeugs
Nutzungsausfall
Reparaturdauer
Ohne Gutachten werden solche Positionen oft nicht berücksichtigt.
Wertminderung – oft vergessen
Nach einem Unfall verliert ein Fahrzeug häufig dauerhaft an Marktwert, selbst nach fachgerechter Reparatur.
Diese sogenannte Wertminderung kann:
mehrere hundert oder tausend Euro betragen
zusätzlich zum Reparaturbetrag geltend gemacht werden
Ohne Gutachten wird dieser Anspruch oft nicht berücksichtigt.
Gutachterkosten im Ablauf der Schadenregulierung
Typischer Ablauf:
Unfall passiert
Geschädigter beauftragt Gutachter
Gutachter erstellt Schadenbewertung
Gutachten geht an Versicherung
Versicherung reguliert Schaden
Die Kosten des Gutachtens werden anschließend von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Häufige Fehler von Geschädigten
Viele Unfallbeteiligte machen unbewusst Fehler:
Versicherungsgutachter wird ungeprüft akzeptiert
Schaden wird ohne Gutachten repariert
Wertminderung wird nicht geltend gemacht
Schaden wird zu niedrig angesetzt
Dies führt oft zu finanziellen Nachteilen.
Wann sollte ein Gutachter eingeschaltet werden?
Ein Gutachter sollte möglichst früh eingeschaltet werden, besonders wenn:
das Fahrzeug sichtbar beschädigt ist
ה- Reparaturkosten unklar sinddas Fahrzeug relativ neu ist
ein höherer Schaden vermutet wird
Schuldfrage geklärt ist
Je früher die Begutachtung erfolgt, desto einfacher läuft die Regulierung.


