Darf ich meinen Gutachter selbst auswählen?
Datum
1/2025
Rechte von Unfallgeschädigten einfach erklärt
Nach einem Verkehrsunfall sind viele Betroffene unsicher, wie es weitergeht. Häufig meldet sich schnell die Versicherung des Unfallverursachers und bietet an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Viele Geschädigte gehen davon aus, dass sie dieses Angebot annehmen müssen.
Doch tatsächlich gilt: Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.
In diesem Beitrag erklären wir, warum dieses Recht wichtig ist und welche Vorteile ein unabhängiger Sachverständiger bietet.
Grundsätzlich gilt: Freie Gutachterwahl für Geschädigte
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, dürfen Sie selbst entscheiden, welcher Gutachter den Schaden an Ihrem Fahrzeug bewertet.
Das bedeutet:
Sie müssen keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Dieses Recht dient dem Schutz des Geschädigten.
Warum schickt die Versicherung oft eigene Gutachter?
Versicherungen bieten häufig an, den Schaden durch eigene Sachverständige prüfen zu lassen. Ziel ist dabei meist eine schnelle Abwicklung.
Allerdings kann es vorkommen, dass:
Schäden niedriger bewertet werden,
einzelne Positionen nicht berücksichtigt werden,
Reparaturwege günstiger angesetzt werden,
Wertminderungen geringer ausfallen.
Ein unabhängiger Gutachter arbeitet hingegen ausschließlich auf Basis technischer Fakten.
Vorteile eines unabhängigen Gutachters
Ein freier Sachverständiger bewertet den Schaden neutral und dokumentiert alle relevanten Punkte.
Ein unabhängiges Gutachten berücksichtigt unter anderem:
vollständige Reparaturkosten
verdeckte Schäden
notwendige Arbeits- und Lackierarbeiten
Reparaturdauer
mögliche Wertminderung
Nutzungsausfall
Wiederbeschaffungswert
So wird sichergestellt, dass der Schaden korrekt reguliert werden kann.
Wann darf die Versicherung einen Gutachter schicken?
Die Versicherung darf selbstverständlich ebenfalls ein Gutachten veranlassen. Allerdings ersetzt dies nicht das Recht des Geschädigten auf einen eigenen Gutachter.
In manchen Fällen fordert die Versicherung eine Nachprüfung oder ein Zweitgutachten an. Dies ist üblich und Teil der Regulierung.
Entscheidend bleibt jedoch:
Der Geschädigte darf zunächst selbst einen Gutachter wählen.

Warum verzichten viele Geschädigte auf einen eigenen Gutachter?
Viele Unfallbeteiligte wissen schlicht nicht, dass sie dieses Recht besitzen. Häufige Gründe sind:
Unsicherheit über mögliche Kosten
Vertrauen in die Versicherung
Wunsch nach schneller Abwicklung
fehlende Information über Rechte
Dadurch werden jedoch manchmal Ansprüche nicht vollständig berücksichtigt.
Typische Folgen ohne unabhängiges Gutachten
Ohne neutrale Begutachtung kann es passieren, dass:
Reparaturkosten zu niedrig angesetzt werden,
Wertminderung fehlt,
verdeckte Schäden unentdeckt bleiben,
Nutzungsausfall nicht berücksichtigt wird.
Dies kann für Geschädigte finanzielle Nachteile bedeuten.
Wann sollte ein Gutachter eingeschaltet werden?
Ein unabhängiger Gutachter sollte möglichst früh beauftragt werden, besonders wenn:
sichtbare Schäden vorhanden sind,
neuere Fahrzeuge betroffen sind,
Reparaturkosten unklar erscheinen,
ein größerer Schaden vermutet wird.
Eine frühe Begutachtung erleichtert die Schadenabwicklung erheblich.
Fazit: Freie Gutachterwahl schützt Ihre Ansprüche
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte das Recht, selbst einen Gutachter auszuwählen. Dieses Recht sorgt dafür, dass Schäden objektiv bewertet werden und die Regulierung korrekt erfolgen kann.
Die wichtigsten Punkte:
Sie dürfen Ihren Gutachter frei wählen.
Die gegnerische Versicherung übernimmt meist die Kosten.
Ein unabhängiges Gutachten schützt vor finanziellen Nachteilen.
Wer seine Rechte kennt, kann nach einem Unfall deutlich entspannter handeln und erhält die Entschädigung, die ihm zusteht.


