
Parkplatz: Beide rückwärts – wer haftet?
Datum
Beide fahren rückwärts: Gilt immer 50:50?
Wer auf einem Parkplatz rückwärtsfährt, muss besonders aufmerksam sein und jederzeit anhalten können. Bewegen sich beide Fahrzeuge beim Zusammenstoß noch rückwärts, kann das für einen Sorgfaltsverstoß auf beiden Seiten sprechen.
Eine hälftige Haftung kommt infrage, wenn die festgestellten Verursachungsbeiträge gleich schwer wiegen. Es gibt aber keine feste Regel, nach der jeder Unfall zwischen zwei ausparkenden Fahrzeugen automatisch 50:50 reguliert wird.
Für die Bewertung zählen insbesondere:
die Fahrbewegungen unmittelbar vor dem Zusammenstoß,
die Sichtverhältnisse und Positionen der Fahrzeuge,
mögliche Reaktionen wie Bremsen oder Anhalten,
Fotos, Zeugenaussagen und weitere gesicherte Beweise.
Was gilt, wenn mein Fahrzeug bereits stand?
Ein Stillstand im Kollisionsmoment kann die Bewertung wesentlich verändern. Allein die Tatsache, dass Sie vorher rückwärtsgefahren sind, beweist noch keinen Fahrfehler.
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Fahrzeug bereits stand, während das andere rückwärts hineinfuhr, greift der typische Anscheinsbeweis gegen den möglicherweise bereits stehenden Fahrer regelmäßig nicht.
Stillstand bedeutet trotzdem nicht automatisch vollständige Haftungsfreiheit. Andere nachgewiesene Unfallbeiträge und die Betriebsgefahr des Fahrzeugs können weiterhin eine Rolle spielen. Die bloße Aussage „Ich stand schon“ entscheidet den Fall daher nicht allein.

Welche Beweise sind nach dem Parkplatzunfall wichtig?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und helfen Sie gegebenenfalls Verletzten. Dokumentieren Sie anschließend die Situation, soweit dies ohne Gefährdung möglich ist:
Übersichtsfotos: Fahrzeugpositionen, Parklücken, Fahrgasse und Sichtbehinderungen.
Detailfotos: Schäden an beiden Fahrzeugen, auch aus unterschiedlichen Winkeln.
Kontaktdaten: Namen, Anschriften, Kennzeichen und Angaben zu den Versicherungen.
Zeugen: Kontaktdaten von Personen, die die Fahrbewegungen tatsächlich gesehen haben.
Unfallnotiz: Wer fuhr in welche Richtung? Wann wurde gebremst? Stand ein Fahrzeug bereits?
Falls eine vorhandene Kamera den Unfall erfasst haben könnte, bitten Sie den Betreiber zeitnah um Sicherung der Aufnahme. Ob sie herausgegeben und verwendet werden darf, muss gesondert geklärt werden.
Schildern Sie den Ablauf sachlich und geben Sie keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse ab.
Was kann ein Kfz-Gutachten klären?
Ein Schadengutachten dokumentiert die Beschädigungen und ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten sowie gegebenenfalls weitere Fahrzeugwerte und eine Wertminderung.
Anstoßstellen, Schadenhöhen und Spurenverläufe können außerdem Hinweise darauf geben, ob der geschilderte Ablauf technisch plausibel ist. Ob ein Fahrzeug beim Zusammenstoß tatsächlich stand, lässt sich aus dem Schadenbild allein jedoch nicht immer sicher feststellen. Bei einem streitigen Ablauf kann eine zusätzliche Unfallrekonstruktion erforderlich sein.
Der Sachverständige bewertet die technischen Befunde. Die rechtliche Haftungsquote wird dadurch nicht verbindlich festgelegt.
Wer bezahlt den Schaden und das Gutachten?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzt den Schaden grundsätzlich entsprechend der Haftung ihres Versicherungsnehmers. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung geringer ausfallen.
Auch erforderliche Gutachterkosten können von der Haftungsquote betroffen sein. Bei einem eindeutig geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Deshalb sollten Umfang des Gutachtens und Kosten vor der Beauftragung geklärt werden.
Eine bestehende Vollkaskoversicherung kann je nach Vertrag für den eigenen Fahrzeugschaden eintreten. Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung sollten dabei berücksichtigt werden.
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Rechtliche Grundlagen: § 17 StVG, BGH, Urteil vom 15.12.2015 – VI ZR 6/15 und BGH, Urteil vom 26.01.2016 – VI ZR 179/15.
Stand: September 2026. Allgemeine Informationen; die rechtliche Bewertung hängt vom konkreten Unfallhergang ab.

